HACCP-Monitoring und Schädlingsbekämpfung für Lebensmittelbetriebe
HACCP-Monitoring und Schädlingsbekämpfung
für Lebensmittelbetriebe
Wir erfüllen auch anspruchsvollste Aufgaben mit einem Angebot zahlreicher und professioneller Leistungen.
Telefon (030) 930 269 722
Früherkennung.
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Kontrolle.
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Dokumentation.
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Alle Leistungen aus einer Hand.
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Wir unterstützen Sie aktiv und erarbeiten eine, auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung.
Dabei werden nach einer genauen Risikoanalyse die entsprechenden Fallen- und Indikatorsysteme (z. B. Köderstationen, Klebe- oder Pheromonfallen, etc.) an sinnvollen Stellen eingerichtet.
Durch das regelmäßige Überwachen, Beobachten und Protokollieren kann schon frühzeitig das Problem eines Schädlingsbefalls erkannt und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
Gut zu wissen:
Schädlinge können Träger zahlreicher krankheitsverursachender Bakterien, Viren, Pilze und Protozoen sein, die Verbraucher und Mitarbeiter schädigen können. Zudem können Schädlingen in der Lebensmittelproduktion für eine physische Kontamination nicht nur der Zutaten und der zu verarbeiteten Produkte bewirken. Dies gilt z. B. dann, wenn Lebensmittel mit Kot, Fell, Federn, Körperteilen oder Nistmaterial in Berührung kommen oder durch Außeneinflüsse über beschädigte Verpackungen ausgesetzt sind.
Eine Kontamination von Lebensmitteln durch Schädlinge ist durch das Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene zwingend zu verhindern. Zudem ist das Führen einer "angemessenen" und nachvollziehbaren Dokumentation gesetzlich festgelegt.
Die Bekämpfungsmaßnahmen selbst sind jedoch nicht als kritische Lenkungspunkte (CCPs) im HACCP-Konzept einzuordnen, da sie keine spezifische Lenkungsmaßnahme sind. Sie stellt die Grundlage bzw. Voraussetzung für ein HACCP-Konzept dar.
Für die Bekämpfung von z.B. Schadnagern im Lebensmittelbereich einschließlich des Monitorings und der Risikominderung ergeben sich Prüfgrößen für die Lebensmittelüberwachungsbehörde, deren Kenntnis auch für den Lebensmittelunternehmer unverzichtbar sind. Aus diesen umfangreichen Prüfgrößen sollen Ihnen nachstehend einige Beispiele gegeben werden, die wir gerne für Sie ausführen:
- Vorhandensein eines Köderplans mit allen eingesetzten Detektoren, einer Auflistung eingesetzter Biozide und der Sicherheitsdatenblätter?
- Nutzung zugriffsgesicherter, stabiler Köderboxen und ordnungsgemäße Entsorgung von Ködern und toten Nagern?
- Einsatz von Schlagfallen/Lebendfallen durch einen Schädlingsbekämpfer mit entsprechenden Kontrollen und Nachweis der Sachkunde gemäß § 4 Tierschutzgesetz?
- Durchführung von Risikominderungsmaßnahmen (RMM) bei Einsatz von blutgerinnungshemmenden Bioziden?
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!