Schädlingsbekämpfung für Lebensmittelbetriebe


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Aufgaben mit einem Angebot zahlreicher und professioneller Leistungen. 



Telefon (030)  930 269 722

Früherkennung.

Kontrolle.

Dokumentation.

Alle Leistungen aus einer Hand.

Schädlingsbekämpfung für Lebensmittelbetriebe:

In der Lebensmittelindustrie gelten zu Recht sehr hohe Qualitätsanforderungen. Hierbei müssen die Gesetze eingehalten werden, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. 

Ein Befall durch Vorratsinsekten, Mäuse, Ratten, Schaben, Fliegen usw. führt zu Gesundheitsrisiken. Viele Schädlinge sind zudem Überträger von Krankheiten, Parasiten oder Bakterien, die leicht auf Lebensmittel übertragen werden können. 
Gemäß EU-Verordnung 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer geeignete und ausreichende Maßnahmen ergreifen, damit weder Tiere noch Schädlinge Kontamination verursachen können. Lebensmittel-Unternehmer müssen hierbei gewährleisten, dass die richtigen Systeme vorhanden sind, um das Risiko eines Schädlingsbefalls durch Schadnager, Insekten und Vögel zu verhindern oder zu minimieren. 


Unsere Leistungen:

  • Wir erstellen ein wirksames Programm zur Schädlingsabwehr, geleitet von einer Person mit entsprechender Kompetenz.
  • Wir überwachen regelmäßig die Verhinderung des Eindringens von möglichen Ziel-Schädlingsarten mit geeigneter Ausrüstung wie Köderstationen, elektronischen Fallen, etc. und stellen eine korrekte Platzierung sicher, um das Risiko der Kontamination von Rohstoffen, Zutaten, Fertigprodukten und Oberflächen durch Schädlinge zu vermeiden.
  • Wir erstellen und pflegen eine Köder-Karte mit allen Stationen zur Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung.
  • Alle Überwachungsmaßnahmen werden für Ihre Überwachungsbehörde dokumentiert.
  • Wir arbeiten eng mit den Überwachungsbehörden zusammen und begleiten behördliche Begehungen.
  • Wir schulen Ihre Beschäftigten kostenlos in Sachen Früherkennung von Schädlingen.


Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne! 
Telefon: (030) 930 269 722.



Gut zu wissen:

Schädlinge können Träger zahlreicher krankheitsverursachender Bakterien, Viren, Pilze und Protozoen sein, die Verbraucher und Mitarbeiter schädigen können. Zudem können Schädlingen in der Lebensmittelproduktion für eine physische Kontamination nicht nur der Zutaten und der zu verarbeiteten Produkte bewirken. Dies gilt z. B. dann, wenn Lebensmittel mit Kot, Fell, Federn, Körperteilen oder Nistmaterial in Berührung kommen oder durch Außeneinflüsse über beschädigte Verpackungen ausgesetzt sind.

Eine Kontamination von Lebensmitteln durch Schädlinge ist durch das Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene zwingend zu verhindern. Zudem ist das Führen einer "angemessenen" und nachvollziehbaren Dokumentation gesetzlich festgelegt.

Die Maßnahmen des Schädlingsmonitorings und der Bekämpfungsmaßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil des Hygienemanagements in jedem Lebensmittelbetrieb. Sie sind einschließlich der baulichen und technischen Voraussetzungen im Betrieb die Grundlage für ein sinnvolles und funktionierendes Eigenkontrollkonzept nach den HACCP-Grundsätzen zur Lebensmittelsicherheit. 

Die Bekämpfungsmaßnahmen selbst sind jedoch nicht als kritische Lenkungspunkte (CCPs) im HACCP-Konzept einzuordnen, da sie keine spezifische Lenkungsmaßnahme sind. Sie stellt die Grundlage bzw. Voraussetzung für ein HACCP-Konzept dar.

Für die Bekämpfung von z.B. Schadnagern im Lebensmittelbereich einschließlich des Monitorings und der Risikominderung ergeben sich Prüfgrößen für die Lebensmittelüberwachungsbehörde, deren Kenntnis auch für den Lebensmittelunternehmer unverzichtbar sind. Aus diesen umfangreichen Prüfgrößen sollen Ihnen nachstehend einige Beispiele gegeben werden, die wir gerne für Sie ausführen: