Schädlingsmonitoring gemäß HACCP und LMHV - DAXXUS

21. September 2019
Sie benötigen Unterstützung bei der Einbindung der Schädlingsbekämpfung in Ihr HACCP-System? 
Wir beraten Sie gerne - Telefon: (030) 930 269 722.


HACCP: Schützt Ihren Lebensmittelbetrieb vor Schädlingen: 

Schädlinge wie Ameisen, Schaben, Käfer, Fliegen, Milben, Motten, Mäuse oder Ratten können Lebensmittel durch Eier, Kot und Bakterien kontaminieren und dadurch ungenießbar machen. Die integrierte Schädlingsbekämpfung beginnt deshalb bereits mit der präventiven Arbeit. 

Das HACCP-Konzept bietet Ihnen hier durch seine guten Strukturen optimale Voraussetzungen für eine sichere und wirksame Umsetzung.

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 schreibt vor, dass in allen Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, das HACCP-Konzept durchgeführt wird (HACCP setzt sich aus den englischen Begriffen hazard analysis and critical control points zusammen). Basis des Konzepts ist eine Analyse aller potentiellen Gefahrenstellen und kritischen Lenkungspunkte innerhalb Ihres Betriebes (Gefahrenanalyse). Das Ziel: Lenkungspunkte zu ermitteln und bei Abweichungen von definierten Standards einzugreifen bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Ständiges Monitoring und die Dokumentation ist Pflicht!

Durch unsere ständige Beobachtung und das Schädlingsmonitoring nach HACCP wird ein Schädlingsbefall in Ihrem Betrieb vermieden, auch durch regelmäßige Kontrollen, die sechs- bis achtmal pro Jahr erfolgen.  
Unser Vorgehen passen wir grundsätzlich der Jahreszeit an, da z. B. Lebensmittelmotten und Käfer verstärkt in den Monaten Mai bis September auftreten können.

Wichtiger Hinweis:  Beim Monitoring ist zu berücksichtigen, dass auch Schädlinge vorkommen können, für die bislang noch kein Monitoringsystem installiert ist! Deshalb müssen zusätzlich zum Prüfsystem immer auch regelmäßig visuelle Inspektionen durchgeführt werden.

Wir beachten bei der Bekämpfung natürlich die Biozid-Verordnung. Dabei schränkt diese Verordnung den Einsatz von Giftködern, die blutgerinnungshemmende Rodentiziden enthalten, stark ein:

  • Eine befallsunabhängige Beköderung ist ausschließlich in Betrieben erlaubt, die Lebensmittel, Futtermittel sowie pharmazeutische oder medizinische Produkte herstellen, verarbeiten, vertreiben oder lagern. Dies gilt ebenso für Entsorgungsbetriebe und Warenlager.
  • Erlaubt ist das präventive Auslegen von Ködern nur für bevorzugte Eindring- und Einniststellen, die eine erhöhte Befallsgefahr bergen.
  • Dies jedoch nur dann, wenn zuvor alle anderen nichttoxisch wirkenden Maßnahmen ergriffen wurden, die als verhältnismäßig angesehen werden können. Dazu zählen vor allem gebäudetechnische und organisatorische Maßnahmen, z. B. das Abdichten von Türen und Toren oder eine Verbesserung der Wareneingangskontrolle.
  • Die Auslage von toxischen Ködern abseits von Gebäuden ist grundsätzlich nicht mehr zulässig.
  • Nur sachkundige Schädlingsbekämpfer dürfen Köder auslegen.
 
So dokumentieren wir Ihr Schädlingsmanagement rechtssicher: Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) fordert eine lückenlose Dokumentation des kompletten Schädlingsmanagements, wie z.B.:
  • Zuständigkeiten
  • Ergebnis der Gefahrenanalyse
  • Lagepläne mit Kontrollpunkten
  • Art des Monitoringsystems
  • Befall und Bekämpfung
  • Hygienische Mängel und ihre Beseitigung
 
Noch ein Tipp: 
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen schaden nicht den Lebensmitteln, sondern sie erhalten diese!
 


Wir sind Ihre fachkundigen Schädlingsbekämpfer in 
Berlin und Brandenburg und gerne für Sie da!


Telefon: (030) 930 269 722   oder   Email: info@daxxus.de
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